Ist Röntgen wirklich notwendig?
Von Med. dent. Sabina Shaterian S Bidgol (BDS) London
Laut der gesetzlichen Regelung der EU, Großbritanniens und den USA gilt eines der höchsten Prinzipien im Strahlenschutz wie folgt:
So wenig wie möglich, so oft wie nötig (ALARA Prinzip)
Bezüglich zahnärztlicher Röntgenaufnahmen haben alle dasselbe Ziel: Röntgenbilder sollten nur angefertigt werden, wenn es eine rechtfertigende Indikation gibt.
Dies bedeutet, dass die Intervalle zwischen den Röntgenkontrollen für jeden Patienten je nach Zahnstatus individuell unterschiedlich sein können. Patienten mit hoher Kariesaktivität, vielen Restaurationen wie großen Füllungen, Kronen und Brücken, werden häufiger geröntgt als Patienten mit naturgesunden Zähnen.
Die Röntgenaufnahme eines Zahnes erzeugt ungefähr 5 Mikrosievert.
Zum Vergleich: ein Tag auf der Erde hat kosmische und Bodenstrahlung von etwa 10 Mikrosievert, und z.B. durch das Rauchen einer Zigarette setzt man sich einem 1 Mikrosievert an Strahlung aus.
In Deutschland wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass zusätzlich zu der natürlichen Strahlung eine maximale jährliche Dosis von 1000 Mikrosievert nicht überschritten werden soll. Das entspricht 200 Einzelaufnahmen von Zähnen.
Eine Frage die uns häufig gestellt wird ist weshalb trotz Beschwerdefreiheit geröntgt werden soll.
Mehr als zwei Drittel des Zahnes und der ihn umgebenden Strukturen wie Knochen und Weichgewebe, liegen unterhalb des Zahnfleisches und sind somit allein durch die visuelle Untersuchung im Mund nicht zu beurteilen. Sie können nur auf Röntgenaufnahmen sichtbar gemacht werden.
Mit dem technischen Fortschritt wurden die herkömmlichen Röntgenfilme inzwischen durch digitale Prozesse ersetzt und haben deutlich reduzierte Strahlenbelastung.
Bei operativen Eingriffen, wie der Extraktion von (Weisheits-)zähnen, der Wurzelkanalbehandlung oder dem Einsetzen eines Implantates ist die moderne Röntgendiagnostik unverzichtbar. Auch bei der Diagnose von tiefer und versteckter Karies ist eine Röntgenaufnahme erforderlich, um die richtige Behandlung zu ermitteln und den Zahn möglichst lange zu erhalten.
Das ALARA Prinzip (As Low As Reasonably Possible) wird von uns kontinuierlich im Sinne von präventiver Zahnheilkunde angewendet, da es die beste Methode ist, um die Gesundheit unserer Patienten zu bewahren.